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  5. Bund erweitert Förderung zum Corona-gerechten Umbau

Bundesregierung

fördert die Corona-konforme

Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen

Warum wird gefördert?

„Zur schnellen Eindämmung der Corona-Pandemie müssen bestehende RLT-Anlagen in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, auf- und umgerüstet werden“, erklärt BAFA-Präsident Torsten Safarik.

Was wird gefördert?

Mit der Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ können Sie die Förderung zur Verbesserung von RLT-Anlagen beim Bund beantragen. Fördersumme wurde erhöht Seit dem 2. April 2021 können Sie für RLT-Anlagen nicht nur, wie bisher maximal 100.000 €, sondern jetzt bis zu 200.000 € pro Anlage Fördergelder bis Ende des Jahres beantragen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Dazu können seit dem 2. April neben öffentlichen oder teilöffentlichen Einrichtungen beziehungsweise Trägern auch ausgewählte private Einrichtungen bei der BAFA einen Antrag stellen, zum Beispiel private Kitas und Schulen, medizinische Einrichtungen, private Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Behinderte sowie für Kinder- und Jugendhilfe.

Mehr Informationen zum Thema Förderung von RLT-Anlagen beim Bund.

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